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Jobcenter Düsseldorf
Arbeitsamt und Sozialamt haben in Düsseldorf eine Arbeitsgemeinschaft (Jobcenter)
für die Leistungen nach SGB II gebildet.
Das Sozialamt mit dem Bereich Grundsicherung nach SGB XII ist nur noch für
Nichtarbeitsfähige zuständig.
Wer im Jahr 2004 (voll oder zum Teil) Leistungen vom Sozialamt erhalten hat,
bekommt von seiner früheren Zweigstelle die neuen Leistungen. Wer früher nur
ALHI von der Bundesagentur für Arbeit (so heißt nämlich das Arbeitsamt jetzt)
bekommen hat, erhält die neue Leistung auch von da.
Im Jahr 2006 sind in der Stadt 3 zentrale Standorte (Nord, Mitte, Süd) eingerichtet worden, wo dann alle Arbeitsfähigen betreut werden. Die alten Zweigstellen der Sozialämter wurden aufgelöst.
Die SWT Stiftung ist Partner bei der Bereitstellung von ca. 250 Arbeitsgelegen-
heiten. An zwei Standorten ist sie bei der Umsetzung des Fallmanagements für
das Jobcenter beteiligt.
Die SWT Stiftung ist für den Paritätischen Wohlfahrtsverband zusammen mit den Trägern der Wohlfahrtsverbände und der städtischen Tochter ZWD an der Umsetzung des Fallmanagements für Alleinerziehende für das Jobcenter Düsseldorf beteiligt.